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Das Schauspielergesetz 1922
versteht sich als wichtige Fortsetzung des Angestelltengesetzes, da es auf die speziellen beruflichen Erfordernisse von SchauspielerInnen eingeht. Es dient allen SchauspielerInnen mit Berufsbefähigung gleichermaßen u. a. zum Schutze vor sozialer Ausbeutung, Selbstausbeutung und Verarmung. Da SchauspielerInnen für sich selbst kein Werk darstellen und weisungsgebunden arbeiten, sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, Schauspieler sozialversicherungspflichtig anzustellen. Das gilt bundesweit für alle SchauspielerInnen in gleichem Maße ungeachtet der Größe einer Spielstätte.
Berufsspezifisch wird vorausgesetzt, dass SchauspielerInnen sich eigenverantwortlich in einen disziplinierten laufenden Arbeitsprozess einordnen, um sich selbst als ihr eigenes Werkzeug gewissermaßen in Schuss zu halten. Dazu gehört prinzipiell tägliches sprechtechnisches, körperliches und geistiges Training, selbständige Probenarbeit sowie Weiterbildung ebenso wie die Arbeit auf der Bühne. Schon allein deshalb werden SchauspielerInnen dem Drang nach täglicher körperlicher und geistiger Betätigung auch für sehr wenig Geld und unwirtlichen Arbeitsbedingungen nachkommen wollen und unterliegen somit besonders der Gefahr ausgebeutet zu werden oder Raubbau an sich selbst zu begehen.
Da nahezu 100% aller kleinen Häuser schon von ihrer Kapazität her unprofitabel arbeiten müssen, und die Förderungen jährlich geringer werden, ist der Beruf seit Mitte der 1990er-Jahre ein Hungerleiderberuf geworden. Probengagen werden oft nicht gewährt, gespielt wird für Abendgagen im Dumpingbereich auf Werkvertrag-Basis, Selbstversteuerung und -versicherung gestaltet die Sache noch unlukrativer, die meisten Häuser können sich aber heute den verwaltungstechnischen Aufwand zur Bewerkstelligung sozialversicherungspflichtiger Dienstverhältnisse genauso wenig leisten wie Arbeitgeber-Beiträge und Sonderzahlungen. Schauspielergesetz wurde speziell seit Einführung der Neuen Selbständigkeit von Arbeitgebern, Ländern und Bund beflissentlich übersehen, verleugnet bzw. bewusst umgangen, die Schauspieler ließen sich zu Lohn- und Arbeitssklaven degradieren, um ihre Spielstätten und damit zugleich ihre Arbeitsplätze und die eigenen Arbeitsbefähigung zu erhalten.
Für SchauspielerInnen scheint das Gleichheitsprinzip nicht zu gelten, es wird mit zweierlei Maß gemessen: hier SchauspielerInnen, die an großen Häusern Dienstverträge bekommen – dort SchauspielerInnen, die für Werkverträge an der Basis und an kleinen Häusern arbeiten. Die Richtlinie des AMS schreibt vor, dass SchauspielerInnen innerhalb eines Betreuungsjahres wenigstens ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorweisen müssen, welches für einen geschlossenen Zeitraum von wenigstens 62 Tagen ihren Leistungsbezug unterbricht, ansonsten sie durch das AMS praktisch mehr oder weniger beliebig vermittelt werden können: die Folge wäre ein Abbau der beruflichen Befähigung nach relativ kurzer Zeit– bei gleich bleibender Missachtung des Schauspielergesetzes wird dies bis Februar 2009 etwa 600 (!) frei berufliche SchauspielerInnen betreffen.
Würde das Schauspielergesetz erfüllt, hätten die meisten SchauspielerInnen weder ein Versicherungsproblem noch ein Problem mit der Erfüllung jener gerechtfertigten Richtlinie des AMS. Sollte künftig nun aber das Schauspielergesetz weiterhin von Spielstätten zur Erhaltung ihrer selbst umgangen werden müssen, wird es im absehbaren Zeitraum von 2 Jahren eine kreative, existenziell gesunde, professionelle und effektive Basis nicht mehr geben können. Eine professionelle dramatische Basis ist für die österr. Kulturlandschaft von nationalem Interesse, ihr Verlust hätte schwere Folgen, denn die Qualität einer breiten Basis bildet das Fundament einer Pyramide, an deren Spitze eine Hochkultur blühen kann. Der Vorsitzende des AMS Bundesvorstands Dr. Herbert Buchinger hat sich in Übereinstimmung mit dem AMS-Künstlerbeirat nunmehr bereit erklärt, Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien (Kunst-, Finanz-, Sozial, Wirtschaft-) einer neu konstituierten Regierung anzuregen, und die zu erlassende Richtlinie bis zum Ergebnis solcher Verhandlungen vorerst aussetzen zu wollen. Alle zuständigen Interessensgemeinschaften (Gewerkschaft, IGFT, IG Kultur, Kulturrat, IG Autoren, Dachverband d. Filmschaffenden, VÖFS, Landes-AMS Wien) arbeiten derzeit fieberhaft an gangbaren Lösungsvorschlägen für Bund und Länder im Sinne von Sofort-Maßnahmen zur Rettung des professionellen Schauspiels an Freien Häusern im Sinne des österreichischen Schauspielgesetzes. Es geht um das gesunde Standbein der dramatischen Künste unseres Landes und in Folge um die Erhaltung und schöpferische Bewirtschaftung des kulturellen Erbes Österreichs.
Erwin Leder Vorsitz FG Freiberufliche Schauspieler und Sprecher in der Kulturgewerkschaft KMSFB 2008-10-22
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